Verzinsung der Sparguthaben für das Jahr 2024 mit 3 %
Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 16.12.2024 beschlossen, die Sparguthaben der Versicherten für das Jahr 2024 mit 3 % (BVG-Mindestzinssatz 1.25 %) zu verzinsen.
Mit der erneuten Mehrverzinsung für das vergangene Geschäftsjahr soll der Ungleichbehandlung zwischen den Versicherten und Rentenbeziehenden in den letzten Jahren Rechnung getragen werden.