Heirat / Scheidung
Heirat
Eine Heirat bzw. eine eingetragene Partnerschaft bewirkt, dass im Falle des Todes eine Hinterlassenenrente, bzw. ein Todesfallkapital ausgerichtet wird. Die Mitteilung des Heiratsdatums, bzw. des Datums der eingetragenen Partnerschaft erfolgt durch den Arbeitgeber oder schriftlich durch die versicherte Person. Aufgrund dieser Meldung wird der Stand des Sparguthabens festgehalten, welcher auf dem Vorsorgeausweis ersichtlich ist.
Scheidung
Bei Scheidung, bzw. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, erhält grundsätzlich jeder Ehegatte/eingetragene Partner die Hälfte des während der Ehe/eingetragenen Partnerschaft angeäufneten Freizügigkeitsguthabens. Deshalb wird die Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt der Heirat/eingetragenen Partnerschaft festgehalten und mit dem per Einleitung des Scheidungsverfahrens/der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft vorhandenem Sparguthaben gegenübergestellt. Die Teilung des Sparguthabens wird durch ein Schweizer Gericht ermittelt.