Vorbezug / Verpfändung für Wohneigentum
Um den Erwerb von selbstbewohnten Wohneigentum (keine Zweit- oder Ferienwohnungen) zu realisieren, können Sie Ihr Sparguthaben aus der Pensionskasse verwenden. Sie haben die Möglichkeit einen Betrag (mind. CHF 20'000) als Vorbezug geltend zu machen oder einen Betrag / Ihren Anspruch auf Vorsorgeleistung zu verpfänden. Auf Ihrem Vorsorgeausweis unter der Rubrik "Vorbezug für Wohneigentum" ist das Potential für den Bezug ersichtlich. Um einen Vorbezug bei der Pensionskasse AR anzumelden, benötigen wir den Antrag für einen Vorbezug für Wohneigentum mit den entsprechenden darauf erwähnten Unterlagen. Die wichtigsten Auswirkungen eines Vorbezuges sind auf dem Merkblatt erläutert.