Vorzeitige Pensionierung
Die vorzeitige Pensionierung ist ab dem Monatsersten nach Vollendung des 58. Altersjahrs möglich. Bei einer vorzeitigen Pensionierung erhält die versicherte Person ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Altersrente aus der Pensionskasse AR.
Die Höhe der jährlichen Altersrente berechnet sich durch Multiplikation des Sparguthabens mit dem Umwandlungssatz gemäss Anhang 4 des Vorsorgereglements.