Ordentliche Pensionierung

Das ordentliche Rücktrittsalter wird für Frauen wie für Männer am Monatsersten nach Vollendung des 65. Altersjahrs erreicht. Ab diesem Zeitpunkt wird in der Regel die Altersrente fällig. Eine vorzeitige oder aufgeschobene Pensionierung ist möglich.

Die Höhe der jährlichen Altersrente berechnet sich durch Multiplikation des Sparguthabens mit dem Umwandlungssatz gemäss Anhang 4 des Vorsorgereglements.


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