Aktuelles

Wahlen Mitglieder Verwaltungskommission Pensionskasse AR (Amtsdauer 2025 - 2029)

Die Frist für die Stimmabgabe für die Wahl der Arbeitnehmendenvertretung der Wahlkreise 2 und 4 ist am 30. April 2025 abgelaufen. Die Auswertung der abgegebenen Stimmen ist erfolgt und die Resultate liegen vor.

Wahlkreis 1 (Volksschule der Gemeinden)
Markus Künzler stellt sich an der Kantonalkonferenz der Lehrkräfte (LAR) vom 19. Juni 2025 zur Wiederwahl als Arbeitnehmendenvertreter. Das Ergebnis wird noch publiziert.
Margrit Müller-Schoch wurde von der Delegiertenversammlung der Gemeindepräsidienkonferenz vom 3. April 2025 als Arbeitgebervertreterin wiedergewählt und bestätigt.

Wahlkreis 2 (Spitalverbund AR)
Jasmin Gasner-Zürcher ist neu als Arbeitnehmendenvertreterin gewählt und tritt die Nachfolge von Jana Schmid an.
Wahlergebnis: Jasmin Gasner-Zürcher, 63 Stimmen / Jana Schmid, 18 Stimmen
Patrick Gressbach wurde vom Verwaltungsrat des Spitalverbundes AR als Arbeitgebervertreter wiedergewählt und bestätigt.

Wahlkreis 3 (Kantonale Verwaltung, inkl. kantonale Betriebe und Anstalten)
Paul-Otto Lutz, Amt für Umwelt, ist infolge des Fehlens von Gegenkandidaturen in stiller Wahl als Arbeitnehmendenvertreter wiedergewählt.
Hansueli Reutegger gehört als Finanzdirektor der Verwaltungskommission als Arbeitgebervertreter von Amtes wegen an.

Wahlkreis 4 (angeschlossene Gemeinden und übrige Institutionen)
Felix Krucker, Gemeindeverwaltung Herisau, ist als Arbeitnehmendenvertreter wiedergewählt.
Wahlergebnis: Felix Krucker, 77 Stimmen / Suzan Yavuz, 41 Stimmen / Jasmine Walser, 23 Stimmen / Dominik Langenegger, 18 Stimmen
Dragana Sojic, AR Informatik AG, ist infolge des Fehlens von Gegenkandidaturen in stiller Wahl neu als Arbeitgebervertreterin gewählt.
Dragana Sojic tritt die Nachfolge von Alfred Walt an, der infolge Pensionierung am Ende der Amtsdauer aus der Verwaltungskommission ausscheidet.


Die Verwaltungskommission gratuliert den gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl und wünscht ihnen eine spannende und erfolgreiche Amtsdauer (1. Juni 2025 bis 31. Mai 2029). Die definitive Zusammensetzung der Verwaltungskommission der Pensionskasse AR wird im Juni 2025 publiziert.

Jahresbericht und Bericht Nachhaltigkeit 2024

Der Jahresbericht 2024 erscheint in einem neuen Erscheinungsbild und neu als Flipbook.

Der Jahresbericht sowie der Bericht Nachhaltigkeit 2024 sind ab sofort verfügbar. Sie können den Jahresbericht und den Bericht Nachhaltigkeit bequem herunterladen.

Entscheide der Verwaltungskommission 2025

Sitzung vom 31.03.2025

Der Jahresbericht 2024 sowie die vom Experten für berufliche Vorsorge empfohlene Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2024 in der Höhe von 18.1 % der Verpflichtungen wurden genehmigt.
 

Verzinsung der Sparguthaben für das Jahr 2024 mit 3 %

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 16.12.2024 beschlossen, die Sparguthaben der Versicherten für das Jahr 2024 mit 3 % (BVG-Mindestzinssatz 1.25 %) zu verzinsen.
Mit der erneuten Mehrverzinsung für das vergangene Geschäftsjahr soll der Ungleichbehandlung zwischen den Versicherten und Rentenbeziehenden in den letzten Jahren Rechnung getragen werden.

Entscheide der Verwaltungskommission 2024

Sitzung vom 16.12.2024

  • Die Sparguthaben der Versicherten werden für das Jahr 2024 mit 3 % (BVG-Mindestzinssatz 1.25 %) verzinst.
  • Der Mutationszinssatz für das Jahr 2025 beträgt 1.25 % (BVG-Mindestzinssatz 1.25 %). Dieser gilt für unterjährige Austritte und Pensionierungen vor dem 31.12.2025.
  • Angesichts der nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserve kann keine Anpassung der Renten an die Teuerung erfolgen.
  • Der technische Zinssatz (Bewertungszins für die Verpflichtungen) wird bei 1.5 % belassen.
  • Der Verwaltungskostenbeitrag von 0.45 % zu Lasten der angeschlossenen Arbeitgebenden wird für das Jahr 2025 beibehalten.
  • Das Anlagereglement mit der angepassten Anlagestrategie, gültig ab 1. Januar 2025, wurde genehmigt.
  • Aufgrund der angepassten Anlagestrategie wurde die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve vom Experten für berufliche Vorsorge neu berechnet. Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2024 in der Höhe von 18.1 % der Verpflichtungen wurde genehmigt.
  • Das Wahlreglement, gültig ab 16. Dezember 2024, wurde genehmigt.

 

Sitzung vom 18.04.2024

Der Jahresbericht 2023 sowie die vom Experten für berufliche Vorsorge empfohlene Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2023 in der Höhe von 19 % der Verpflichtungen wurden genehmigt.
 

Jahresbericht 2023

Der Jahresbericht 2023 ist ab sofort verfügbar. Sie können den Jahresbericht bequem herunterladen.

Verzinsung der Sparguthaben für das Jahr 2023 mit 1.5 %

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 18.12.2023 beschlossen, die Sparguthaben der Versicherten für das Jahr 2023 mit 1.5 % (BVG-Mindestzinssatz 1.0 %) zu verzinsen.
Mit der erneuten Mehrverzinsung für das vergangene Geschäftsjahr soll der Ungleichbehandlung zwischen den Versicherten und Rentenbeziehenden in den letzten Jahren Rechnung getragen werden.

Neues Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2024

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 18. Dezember 2023 das neue Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2024, genehmigt. Es beinhaltet u.a. die Umsetzung der AHV-Revision 21. Eine separate Übersicht über die wichtigsten Änderungen wird zusammen mit dem aktuellen Vorsorgeausweis Anfangs Februar 2024 verschickt. Das neue Vorsorgereglement wird Anfangs Januar 2024 auf unserer Website unter "Publikationen / Rechtsgrundlagen und Reglemente" aufgeschaltet.

Entscheide der Verwaltungskommission 2023

Sitzung vom 18.12.2023

  • Die Sparguthaben der Versicherten werden für das Jahr 2023 mit 1.5 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) verzinst.
  • Der Mutationszinssatz für das Jahr 2024 beträgt 1.25 % (BVG-Mindestzinssatz 1.25 %). Dieser gilt für unterjährige Austritte und Pensionierungen vor dem 31.12.2024.
  • Angesichts der nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserve kann keine Anpassung der Renten an die Teuerung erfolgen.
  • Der technische Zinssatz (Bewertungszins für die Verpflichtungen) wird bei 1.5 % belassen.
  • Der Verwaltungskostenbeitrag von 0.45 % zu Lasten der angeschlossenen Arbeitgebenden wird für das Jahr 2024 beibehalten.
  • Genehmigung Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2024
  • Genehmigung neues Leitbild Nachhaltigkeit und Anlagereglement, gültig ab 1. Januar 2024

 

Sitzung vom 06.09.2023

Das angepasste Teilliquidationsreglement, gültig ab 06.09.2023, wurde von der Verwaltungskommission erlassen und der Aufsichtsbehörde zur Prüfung eingereicht. Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, St. Gallen hat mit Verfügung vom 29.09.2023 das Teilliquidationsreglement genehmigt.

 

Sitzung vom 03.04.2023

Der Jahresbericht 2022 sowie die vom Experten für berufliche Vorsorge empfohlene Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2022 in der Höhe von 17 % der Verpflichtungen wurden genehmigt.

Anpassungen Leitbild Nachhaltigkeit

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 18.12.2023 das neue Leitbild Nachhaltigkeit genehmigt. Das neue Leitbild Nachhaltigkeit wird bis Ende Januar 2024 auf unserer Website aufgeschaltet.

Warnung: Online-Anlagebetrug!

Leider häufen sich Anzeigen von Personen, die Online-Anlagebetrügern zum Opfer fallen. Anlegerinnen und Anlegern werden im Internet oder per E-Mail unrealistische Renditen versprochen. 

Prüfen Sie deshalb genau, wem Sie Ihr Vermögen anvertrauen. Wenn Sie Kapital von der Pensionskasse anlegen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) und der Polizei zu studieren. Sie zeigt Ihnen auf, wie Sie sich vor Anlagebetrügern schützen.

Ergebnisse PACTA-Klimatest 2022

Die Schweiz und ihr Finanzmarkt haben sich zum Übergang zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 verpflichtet, um die Ziele aus dem Klimaübereinkommen von Paris zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C zu erreichen und ihre Bemühungen zur Begrenzung auf 1,5°C fortzusetzen. Der PACTA-Klimatest 2022 liefert vergleichbare Daten über die Fortschritte des Schweizer Finanzmarktes und der einzelnen teilnehmenden Finanzinstitute im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele. Die PKAR wurde vom BAFU mit Unterstützung der Verbände zum Klimatest eingeladen, um seine Finanzportfolios freiwillig untersuchen zu lassen. Der PACTA-Klimatest kombiniert eine quantitative Bewertung von Portfolios aus globalen börsennotierten Aktien und Unternehmensanleihen sowie von Schweizer Immobilienportfolios mit einer qualitativen Bewertung weiterer Klimamassnahmen. Insgesamt haben 133 Finanzinstitute teilgenommen, 74 davon waren Peers (d. h. Teilnehmer aus dem gleichen Finanzsektor also Pensionskassen, Versicherungen, Banken oder Vermögensverwalter).

Der Bereich Immobilien ermöglicht es, die Übereinstimmung des Immobilienportfolios  der PKAR (selbst verwaltete Immobilien) mit dem Klimaziel des Schweizer Gebäudesektors, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu messen. Der PACTA-Test bewertet daher die CO2-Emissionen der Immobilienanlagen.

Zusammenfassung PACTA Ergebnisse

 

Klimarating "HELLGRÜN" durch die Klima-Allianz Schweiz

  • Gemäss den der Klima-Allianz offengelegten Informationen hat die Pensionskasse AR ihr Wertschriftenportfolio nunmehr entsprechend den Kriterien für “Hellgrün” der Klima-Allianz dekarbonisiert.
  • Mit dem neu eingebauten Mechanismus der tiefgreifenden ESG- und Klima-Integration bei drei Viertel der Aktien und bei den Obligationen Ausland sowie mit Green Impact Investing in erneuerbare Energien ist in Kombination mit ihrem Investor’s Engagement ein erhebliches Potenzial für eine weiter fortschreitende Dekarbonisierung verbunden, die nach heutigem Stand als in Linie mit dem 1.5°C Klimaziel des Pariser Abkommens des Pariser Klimaabkommens betrachtet werden kann.
  • Die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitspolitik sollte einen Dekarbonisierungspfad des Portfolios mit Netto-Null spätestens 2050 ergeben, beruhend auf Zwischenzielen in Linie mit der aktuell fortgeschrittensten Roadmap, dem Target Setting Protocol der UN- convened Net Zero Asset Owners Alliance.
  • Die bereits erzielten Erfolge und die eingebauten Dekarbonisierungsmechanismen bei den Aktien und Obligationen lassen einen entsprechenden Dekarbonisierungspfad 2050 als gut machbar erscheinen.
  • Damit das Ziel, die Klimaerwärmung auf 1, 5°C zu begrenzen, so schnell wie möglich eingehalten werden kann, ist bis 2025 eine Reduktion um mindestens 22%, besser noch 32%, gegenüber 2020 erforderlich, und bis 2030 eine Senkung um 49%, besser noch 65%. Diese Reduktionsziele des Target Setting Protocol der UN convened Net Zero Asset Owners Alliance sind absolut und beziehen sich auf die eigenen finanzierten CO2eq-Emissionen im Jahr 2020. Sie sollten nicht im Vergleich zum globalen Referenzmarkt festgelegt werden. Der üblicherweise hohe Anteil an inländischen, weniger CO2eq- intensiven Investitionen sollte nicht dazu benutzt werden, vergleichsweise schwache Dekarbonisierungsmassnahmen zu rechtfertigen.
  • Gemäss dem Target Setting Protocol der UN convened Net Zero Asset Owners Alliance ist ebenfalls das Hochfahren des “Impact Investing” (Climate Solution Investment/Financing Transition Investments) empfohlen.

Jahresbericht 2022

Der Jahresbericht 2022 ist ab sofort verfügbar. Sie können den Jahresbericht bequem herunterladen.

Versichertenportal Pensionskasse AR

Versichertenportal Pensionskasse AR (PK-Cockpit) 

Versicherte haben ab sofort die Möglichkeit online auf Ihre Versichertendaten und persönlichen Dokumente zuzugreifen. Das Versichertenportal bietet zudem integrierte Simulationsmöglichkeiten an, womit sie die aktuelle Vorsorgesituation einschätzen und planen können.

Das Schreiben mit den Registrierungsformalitäten ist anfangs März 2023 per Post versendet worden.

Den Direktzugang und eine Kurzanleitung zum Versichertenportal finden Sie im Header.

Bei Fragen steht das Team der Pensionskasse AR gerne zur Verfügung.

Entscheide der Verwaltungskommission 2022

Sitzung vom 12.12.2022

  • Die Altersguthaben der aktiven Versicherten werden im 2022 mit 2 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) verzinst.
  • Das gesamte Altersguthaben wird ab 01.01.2023 mit 1 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) verzinst.
  • Angesichts der nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserve kann keine Anpassung der Renten an die Teuerung erfolgen.
  • Der technische Zinssatz (Bewertungszins für die Verpflichtungen) wird bei 1.5 % belassen.
  • Der Verwaltungskostenbeitrag von 0.45 % zu Lasten der angeschlossenen Arbeitgeber wird für das Jahr 2023 beibehalten.

 

Sitzung vom 07.09.2022

Die Pensionskasse AR zieht sich vollständig aus dem Hypothekargeschäft zurück. Aufgrund des limitierten Volumens und der geringen Anzahl der verbleibenden Kreditschuldner ist die administrative Führung nicht mehr gerechtfertigt. Eine professionelle Betreuung des bestehenden Portfolios kann angesichts der fehlenden Fachkenntnisse nicht mehr gewährleistet werden.

 

Sitzung vom 16.05.2022

Die Verwaltungskommission hat sich eingehend mit dem internen Kontrollsystem (IKS) beschäftigt. Sie stellt fest, dass die Dokumentation dem Risikoprofil der PKAR entspricht und ist mit dem IKS einverstanden.

 

Sitzung vom 04.04.2022

Die vom Experten für berufliche Vorsorge empfohlene Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2021 in der Höhe von 20 % der Verpflichtungen wurde genehmigt.

 

Verzinsung der Sparguthaben für das Jahr 2022 mit 2 %

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 12.12.2022 beschlossen, die Sparguthaben der aktiven Versicherten für das Geschäftsjahr 2022 mit 2 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) zu verzinsen.

Mit der erneuten Mehrverzinsung für das vergangene Geschäftsjahr sollen die aktiven Versicherten, welche von der Umwandlungssatzsenkung bis 2023 betroffen sind, wiederum direkt profitieren. Zudem wird der Ungleichbehandlung zwischen den aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden in den letzten Jahren Rechnung getragen.

Jahresbericht 2021

Der Jahresbericht 2021 ist ab sofort verfügbar. Sie können den Jahresbericht bequem herunterladen.

Verzinsung der Sparguthaben für das Jahr 2021 mit 4 %

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 13.12.2021 beschlossen, die Sparguthaben der aktiven Versicherten für das Geschäftsjahr 2021 mit 4 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) zu verzinsen. Damit sollen die Versicherten am sehr guten Anlageergebnis im vergangenen Jahr partizipieren, in dem die Pensionskasse AR eine solide Rendite von rund 8.4 % (Stand 30.11.2021) erwirtschaftet hat.

Mit der erneuten Mehrverzinsung für das vergangene Geschäftsjahr sollen die aktiven Versicherten, welche von der Umwandlungssatzsenkung bis 2023 betroffen sind, wiederum direkt profitieren. Zudem wird der Ungleichbehandlung zwischen den aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden in den letzten zehn Jahren Rechnung getragen.

Entscheide der Verwaltungskommission 2021

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat an der Sitzung vom 13.12.2021 folgende Entscheide gefällt:

  • Die Altersguthaben der aktiven Versicherten werden aufgrund des soliden Anlageergebnisses im 2021 mit einer erwirtschafteten Rendite von rund 8.4 % mit
    4 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) verzinst.
  • Das gesamte Altersguthaben wird ab 01.01.2022 mit 1 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) verzinst.
  • Angesichts der noch nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserve kann keine Anpassung der Renten an die Teuerung erfolgen.
  • Der technische Zinssatz (Bewertungszins für die Verpflichtungen) wird aufgrund des weiterhin tiefen Zinsniveaus und der künftigen Renditeerwartungen bei 1.5 % belassen.
  • Der Verwaltungskostenbeitrag von 0.45 % zu Lasten der angeschlossenen Arbeitgeber wird für das Jahr 2022 beibehalten.
  • Das neue Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2022, wurde genehmigt.

Klimarating "ORANGE" durch die Klima-Allianz Schweiz

  • Mit ihren Grundsätzen zur Nachhaltigkeit, ihren ersten Schritten bei der Dekarbonisierung der Obligationen und im Green Impact Investing in erneuerbare Energien, sowie mit ihrem begonnenen Engagement, das auch das Feld der fossilen Energien einschliesst, hat die PKAR einen guten Anfang gemacht.
  • Mit ihren konkret umrissenen Absichten, bei drei Viertel der Auslandaktien auf einen Fonds umzustellen, der nach dem „Best-in-Class“ Ansatz (Selektion der besten Unternehmen pro Industriesektor) konstruiert ist, sowie die Anteile des bereits eingeführten bestmöglich nachhaltigen Fonds bei den Obligationen Ausland weiter zu erhöhen, ist die PKAR auf dem richtigen Weg zu einem Paris-kompatiblen Pfad zur Dekarbonisierung des Portfolios.
  • Sobald fundierte ESG- und CO2-Daten vorliegen – oder nachvollziehbare CO2-Schätzwerte – die eine substanzielle, bereits getätigte Paris kompatible Reduktion der Wertschriftenportfolien aufzeigen oder ableiten lassen, und ein Dekarbonisierungspfad in Linie mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens gemäss den Klima-Allianz-Kriterien erkennbar ist, wird die Klima-Allianz die Einstufung auf GRÜN wechseln.

Verzinsung der Sparguthaben für das Jahr 2020 mit 2 %

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 16. Dezember 2020 beschlossen, die Sparguthaben der aktiven Versicherten für das Geschäftsjahr 2020 erneut mit 2 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) zu verzinsen. Damit sollen die Versicherten vom bisher guten Anlageergebnis im laufenden Jahr 2020 profitieren, in dem die Pensionskasse AR bis 30. November 2020 trotz des Einbruches der Finanzmärkte im Frühjahr eine solide Rendite von rund 3.4 % erwirtschaftet hat. Der geschätzte Deckungsgrad liegt per Ende November 2020 bei ca. 115.5 %.

Mit der erneuten Mehrverzinsung im Jahr 2020 sollen die aktiven Versicherten, welche von der Umwandlungssatzsenkung bis 2023 betroffen sind, wiederum direkt profitieren. Zudem wird der Ungleichbehandlung zwischen den aktiven Versicherten und Rentnern in den letzten zehn Jahren Rechnung getragen.