Jahresbericht 2023
Der Jahresbericht 2023 ist ab sofort verfügbar. Sie können den Jahresbericht bequem herunterladen.
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Sitzung vom 18.04.2024
Der Jahresbericht 2023 sowie die vom Experten für berufliche Vorsorge empfohlene Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2023 in der Höhe von 19 % der Verpflichtungen wurden genehmigt.
Die stimmberechtigten Arbeitnehmenden des Wahlkreises 2 wurden aufgefordert, bis am 22.01.2024 Kandidaten für die Ersatzwahl für die verbleibende Amtszeit bis 31.05.2024 zu bezeichnen. Es erfolgte eine stille Wahl.
Aufgrund der Ausgangslage ist Frau Jana Schmid als Vertreterin der Arbeitnehmenden des Wahlkreises 2 gewählt und wird per sofort die Nachfolge von Daniel Kaufmann antreten, welcher infolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Spitalverbund AR per 31.01.2024 aus der Verwaltungskommission ausgeschieden ist. Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR gratuliert Jana Schmid herzlich zur Wahl und wünscht ihr eine erfolgreiche Amtsdauer.
Geschätzte wahlberechtigte Angestellte des Spitalverbundes AR
Mit Schreiben vom 20. Dezember 2023 haben Sie die Zugangsdaten für die Einreichung des Wahlvorschlages auf der Online-Nominierungsplattform der POLYAS erhalten. Um eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen, folgen Sie bitte nachstehendem Link:
Nach erfolgreicher Anmeldung mit den von uns im Schreiben zugestellten Zugangsdaten werden Sie automatisch Schritt für Schritt durch den Wahlvorschlagsprozess geführt. Haben Sie Fragen oder Probleme bei der Nominierung?
Frau Sandra Koch (sandra.koch@pkar.ch, +41 71 353 67 07) steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 18.12.2023 beschlossen, die Sparguthaben der Versicherten für das Jahr 2023 mit 1.5 % (BVG-Mindestzinssatz 1.0 %) zu verzinsen.
Mit der erneuten Mehrverzinsung für das vergangene Geschäftsjahr soll der Ungleichbehandlung zwischen den Versicherten und Rentenbeziehenden in den letzten Jahren Rechnung getragen werden.
Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 18. Dezember 2023 das neue Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2024, genehmigt. Es beinhaltet u.a. die Umsetzung der AHV-Revision 21. Eine separate Übersicht über die wichtigsten Änderungen wird zusammen mit dem aktuellen Vorsorgeausweis Anfangs Februar 2024 verschickt. Das neue Vorsorgereglement wird Anfangs Januar 2024 auf unserer Website unter "Publikationen / Rechtsgrundlagen und Reglemente" aufgeschaltet.
Sitzung vom 18.12.2023
Sitzung vom 06.09.2023
Das angepasste Teilliquidationsreglement, gültig ab 06.09.2023, wurde von der Verwaltungskommission erlassen und der Aufsichtsbehörde zur Prüfung eingereicht. Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, St. Gallen hat mit Verfügung vom 29.09.2023 das Teilliquidationsreglement genehmigt.
Sitzung vom 03.04.2023
Der Jahresbericht 2022 sowie die vom Experten für berufliche Vorsorge empfohlene Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2022 in der Höhe von 17 % der Verpflichtungen wurden genehmigt.
Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 18.12.2023 das neue Leitbild Nachhaltigkeit genehmigt. Das neue Leitbild Nachhaltigkeit wird bis Ende Januar 2024 auf unserer Website aufgeschaltet.
Leider häufen sich zurzeit Anzeigen von Personen, die Online-Anlagebetrügern zum Opfer fallen. Anlegerinnen und Anlegern werden im Internet oder per E-Mail unrealistische Renditen versprochen.
Prüfen Sie deshalb genau, wem Sie Ihr Vermögen anvertrauen. Wenn Sie Kapital von der Pensionskasse anlegen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) und der Polizei zu studieren. Sie zeigt Ihnen auf, wie Sie sich vor Anlagebetrügern schützen.
Die Schweiz und ihr Finanzmarkt haben sich zum Übergang zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 verpflichtet, um die Ziele aus dem Klimaübereinkommen von Paris zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C zu erreichen und ihre Bemühungen zur Begrenzung auf 1,5°C fortzusetzen. Der PACTA-Klimatest 2022 liefert vergleichbare Daten über die Fortschritte des Schweizer Finanzmarktes und der einzelnen teilnehmenden Finanzinstitute im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele. Die PKAR wurde vom BAFU mit Unterstützung der Verbände zum Klimatest eingeladen, um seine Finanzportfolios freiwillig untersuchen zu lassen. Der PACTA-Klimatest kombiniert eine quantitative Bewertung von Portfolios aus globalen börsennotierten Aktien und Unternehmensanleihen sowie von Schweizer Immobilienportfolios mit einer qualitativen Bewertung weiterer Klimamassnahmen. Insgesamt haben 133 Finanzinstitute teilgenommen, 74 davon waren Peers (d. h. Teilnehmer aus dem gleichen Finanzsektor also Pensionskassen, Versicherungen, Banken oder Vermögensverwalter).
Der Bereich Immobilien ermöglicht es, die Übereinstimmung des Immobilienportfolios der PKAR (selbst verwaltete Immobilien) mit dem Klimaziel des Schweizer Gebäudesektors, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu messen. Der PACTA-Test bewertet daher die CO2-Emissionen der Immobilienanlagen.
Zusammenfassung PACTA Ergebnisse
- Gemäss den der Klima-Allianz offengelegten Informationen hat die Pensionskasse AR ihr Wertschriftenportfolio nunmehr entsprechend den Kriterien für “Hellgrün” der Klima-Allianz dekarbonisiert.
- Mit dem neu eingebauten Mechanismus der tiefgreifenden ESG- und Klima-Integration bei drei Viertel der Aktien und bei den Obligationen Ausland sowie mit Green Impact Investing in erneuerbare Energien ist in Kombination mit ihrem Investor’s Engagement ein erhebliches Potenzial für eine weiter fortschreitende Dekarbonisierung verbunden, die nach heutigem Stand als in Linie mit dem 1.5°C Klimaziel des Pariser Abkommens des Pariser Klimaabkommens betrachtet werden kann.
- Die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitspolitik sollte einen Dekarbonisierungspfad des Portfolios mit Netto-Null spätestens 2050 ergeben, beruhend auf Zwischenzielen in Linie mit der aktuell fortgeschrittensten Roadmap, dem Target Setting Protocol der UN- convened Net Zero Asset Owners Alliance.
- Die bereits erzielten Erfolge und die eingebauten Dekarbonisierungsmechanismen bei den Aktien und Obligationen lassen einen entsprechenden Dekarbonisierungspfad 2050 als gut machbar erscheinen.
- Damit das Ziel, die Klimaerwärmung auf 1, 5°C zu begrenzen, so schnell wie möglich eingehalten werden kann, ist bis 2025 eine Reduktion um mindestens 22%, besser noch 32%, gegenüber 2020 erforderlich, und bis 2030 eine Senkung um 49%, besser noch 65%. Diese Reduktionsziele des Target Setting Protocol der UN convened Net Zero Asset Owners Alliance sind absolut und beziehen sich auf die eigenen finanzierten CO2eq-Emissionen im Jahr 2020. Sie sollten nicht im Vergleich zum globalen Referenzmarkt festgelegt werden. Der üblicherweise hohe Anteil an inländischen, weniger CO2eq- intensiven Investitionen sollte nicht dazu benutzt werden, vergleichsweise schwache Dekarbonisierungsmaßnahmen zu rechtfertigen.
- Gemäss dem Target Setting Protocol der UN convened Net Zero Asset Owners Alliance ist ebenfalls das Hochfahren des “Impact Investing” (Climate Solution Investment/Financing Transition Investments) empfohlen.
Vollständiger Bericht Klima-Allianz Schweiz
Der Jahresbericht 2022 ist ab sofort verfügbar. Sie können den Jahresbericht bequem herunterladen.
Versichertenportal PKAR (PK-Cockpit)
Versicherte haben ab sofort die Möglichkeit online auf Ihre Versichertendaten und persönlichen Dokumente zuzugreifen. Das Versichertenportal bietet zudem integrierte Simulationsmöglichkeiten an, womit sie die aktuelle Vorsorgesituation einschätzen und planen können.
Das Schreiben mit den Registrierungsformalitäten ist anfangs März 2023 per Post versendet worden.
Den Direktzugang und eine Kurzanleitung zum Versichertenportal finden Sie im Header.
Bei Fragen steht das Team der Pensionskasse AR gerne zur Verfügung.
Die Versicherten der Pensionskasse AR werden im Februar 2023 mit einem Schreiben bedient, in welchem der Vorsorgeausweis per 1.1.2023, sowie "Aktuelles über die Pensionskasse" zu finden sind.
Bei Fragen hierzu steht Ihnen das Team der Pensionskasse AR gerne zur Verfügung.
Sitzung vom 12.12.2022
Sitzung vom 07.09.2022
Die Pensionskasse AR zieht sich vollständig aus dem Hypothekargeschäft zurück. Aufgrund des limitierten Volumens und der geringen Anzahl der verbleibenden Kreditschuldner ist die administrative Führung nicht mehr gerechtfertigt. Eine professionelle Betreuung des bestehenden Portfolios kann angesichts der fehlenden Fachkenntnisse nicht mehr gewährleistet werden.
Sitzung vom 16.05.2022
Die Verwaltungskommission hat sich eingehend mit dem internen Kontrollsystem (IKS) beschäftigt. Sie stellt fest, dass die Dokumentation dem Risikoprofil der PKAR entspricht und ist mit dem IKS einverstanden.
Sitzung vom 04.04.2022
Die vom Experten für berufliche Vorsorge empfohlene Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2021 in der Höhe von 20 % der Verpflichtungen wurde genehmigt.
Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 12.12.2022 beschlossen, die Sparguthaben der aktiven Versicherten für das Geschäftsjahr 2022 mit 2 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) zu verzinsen.
Mit der erneuten Mehrverzinsung für das vergangene Geschäftsjahr sollen die aktiven Versicherten, welche von der Umwandlungssatzsenkung bis 2023 betroffen sind, wiederum direkt profitieren. Zudem wird der Ungleichbehandlung zwischen den aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden in den letzten Jahren Rechnung getragen.
Der Jahresbericht 2021 ist ab sofort verfügbar. Sie können den Jahresbericht bequem herunterladen.
Die Versicherten der Pensionskasse AR werden im Februar 2022 mit einem Schreiben bedient, in welchem der Vorsorgeausweis per 1.1.2022, sowie "Aktuelles aus der Pensionskasse" und die "Wichtigsten Änderungen zum Vorsorgereglement gültig ab 1.1.2022" zu finden sind.
Bei Fragen hierzu steht Ihnen das Team der Pensionskasse AR gerne zur Verfügung.
Aktuelles über die Pensionskasse
Übersicht wichtigste Änderungen im Vorsorgereglement
Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat an der Sitzung vom 13. Dezember 2021 das neue Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2022, genehmigt. Neben einigen moderaten Änderungen bei der Ausrichtung eines Todesfallkapitals für Hinterlassene werden neu die Invaliditätsgrade für Neurenten dem neuen stufenlosen Rentensystem der Eidg. Invalidenversicherung (IV) angepasst.
Vorsorgereglement, gültig ab 01.01.2022
Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 13.12.2021 beschlossen, die Sparguthaben der aktiven Versicherten für das Geschäftsjahr 2021 mit 4 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) zu verzinsen. Damit sollen die Versicherten am sehr guten Anlageergebnis im vergangenen Jahr partizipieren, in dem die Pensionskasse AR eine solide Rendite von rund 8.4 % (Stand 30.11.2021) erwirtschaftet hat.
Mit der erneuten Mehrverzinsung für das vergangene Geschäftsjahr sollen die aktiven Versicherten, welche von der Umwandlungssatzsenkung bis 2023 betroffen sind, wiederum direkt profitieren. Zudem wird der Ungleichbehandlung zwischen den aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden in den letzten zehn Jahren Rechnung getragen.
Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat an der Sitzung vom 13.12.2021 folgende Entscheide gefällt:
Nachdem die Frist für die Eingabe der Stimme im Onlineabstimmungstool betreffend die Neuwahlen der Arbeitnehmervertretung in den Wahlkreisen 2 und 3 am 26. April 2021 abgelaufen ist, wurde am 30. April 2021 die Auswertung der abgegebenen Stimmen durch das Wahlbüro der Pensionskasse AR vorgenommen. Dabei sieht die Ausgangslage wie folgt aus:
Wahlkreis 2 (Spitalverbund AR)
Herr Samuel Gantenbein wird mit 59 Stimmen Nachfolger von Stephan Mock, welcher infolge seiner bevorstehenden Pensionierung zurückgetreten ist. Herr Gantenbein konnte sich gegen seinen Mitkandidaten, Herr Daniel Kaufmann, welcher 27 Stimmen erhalten hat, durchsetzen.
Wahlkreis 3 (Kantonale Verwaltung AR)
Herr Paul-Otto Lutz hat 115 gültige Stimmen erhalten und für Herrn Roman Scherrer wurden 78 gültige Stimmen abgegeben. Somit gilt Herr Paul-Otto Lutz als wiedergewählt.
Die Verwaltungskommission gratuliert den Neu- sowie Wiedergewählten Kandidaten und wünscht eine angenehme und erfolgreiche Amtsdauer, welche per 1. Juni 2021 beginnt. Die definitive Zusammensetzung der gesamten Verwaltungskommission der Pensionskasse AR wird im Juni 2021 bekannt gegeben.
Geschätzte Wahlberechtigte der Arbeitnehmervertretung der Wahlkreise 2 und 3
Mit Schreiben vom 29. März 2021 haben Sie die Zugangsdaten für das Online-Voting der Polyas sowie eine Aufstellung der gültigen Wahlvorschläge, welche bis 8. März 2021 eingereicht werden konnten, erhalten.
Um für den von Ihnen favorisierten Kandidaten zu stimmen, folgen Sie dem für Sie entsprechenden Link:
Abstimmung im Wahlkreis 2 – Angestellte des Spitalverbundes AR
Abstimmung im Wahlkreis 3 – Angestellte der Kantonalen Verwaltung und deren Betriebe
Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie automatisch Schritt für Schritt durch den Wahlprozess geführt. Die Stimmabgabe erfolgt völlig anonym.
Bei Fragen oder Problemen bei der Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Koch, sandra.koch@pkar.ch oder +41 71 353 67 07.
Eine von der Verwaltungskommission einberufene Arbeitsgruppe befasst sich mit der Weiterentwicklung der Pensionskasse AR. Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat an der Sitzung vom 16. Dezember 2020 das neue Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2021, welches u.a. Leistungsverbesserungen und die Umsetzung der EL-Reform 2021 (freiwillige Weiterversicherung bei Entlassung nach Alter 58) vorsieht, genehmigt. Die Arbeitsgruppe wird sich ab 2021 auch mit einer Revision des Gesetzes über die Pensionskasse AR (PKG) befassen. Es werden weitere Flexibilisierungen geprüft.
Im April 2021 werden turnusgemäss die Bestätigungs- bzw. Neuwahlen der Mitglieder der paritätischen Verwaltungskommission stattfinden. Auftragsgemäss hat die Verwaltungskommission ein Wahlreglement erlassen, welches die Wahl der je vier Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen regelt.
Bis zum 8. März 2021 (Poststempel) können von den Versicherten der Wahlkreise 2, 3 und 4 dem Wahlbüro Wahlvorschläge eingereicht werden. Die amtierenden Arbeitnehmervertreter Herr Paul-Otto Lutz (Wahlkreis 3) und Herr Felix Krucker (Wahlkreis 4) gelten als vorgeschlagen, da sie nicht auf eine Wiederwahl verzichten. Herr Stefan Mock (Wahlkreis 2) stellt sich aufgrund seiner bevorstehenden Pensionierung nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Hiermit ersucht die Verwaltungskommission die Versicherten aus dem Wahlkreis 2 Vorschläge für die Wahl eines neuen Arbeitnehmervertreters oder einer Arbeitnehmervertreterin bei der Präsidentin des Wahlbüros einzureichen. Sodann möchte die Verwaltungskommission die Versicherten aus den Wahlkreisen 3 und 4 darauf aufmerksam machen, dass sie eine andere im Sinne des Wahlreglements wählbare Person vorschlagen können, falls sie es nicht zu einer stillen Wiederwahl des derzeitigen Amtsinhabers resp. der derzeitigen Amtsinhaberin kommen lassen möchten.
Ende März 2021 werden den Wahlberechtigten die Zugangsdaten zur Onlinewahlplattform zugestellt, sofern es im jeweiligen Wahlkreis aufgrund des Vorliegens von mehr als einem gültigen Wahlvorschlag zu einer Wahl kommt.
Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 16. Dezember 2020 beschlossen, die Sparguthaben der aktiven Versicherten für das Geschäftsjahr 2020 erneut mit 2 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) zu verzinsen. Damit sollen die Versicherten vom bisher guten Anlageergebnis im laufenden Jahr 2020 profitieren, in dem die Pensionskasse AR bis 30. November 2020 trotz des Einbruches der Finanzmärkte im Frühjahr eine solide Rendite von rund 3.4 % erwirtschaftet hat. Der geschätzte Deckungsgrad liegt per Ende November 2020 bei ca. 115.5 %.
Mit der erneuten Mehrverzinsung im Jahr 2020 sollen die aktiven Versicherten, welche von der Umwandlungssatzsenkung bis 2023 betroffen sind, wiederum direkt profitieren. Zudem wird der Ungleichbehandlung zwischen den aktiven Versicherten und Rentnern in den letzten zehn Jahren Rechnung getragen.