Vorsorgepläne
Die vertraglich angeschlossenen Arbeitgeber können zwischen verschiedenen Vorsorgeplänen mit unterschiedlichen Finanzierungsverhältnissen wählen. Die Mitarbeitenden und Behördenmitglieder des Kantons AR, die Mitarbeitenden der selbständigen öffentlichen Anstalten des Kantons, des Spitalverbundes AR und der AR Informatik AG sowie die Lehrenden an den Volksschulen sind dem Vorsorgeplan Säntis unterstellt. Die Vorsorgepläne unterscheiden sich nur in Bezug auf das Finanzierungsverhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber.
Für jede versicherte Person wird ein Sparkonto geführt. Dem Sparkonto werden die Sparbeiträge des Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers, die individuellen Eintrittsleistungen (Freizügigkeitsleistungen), die Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung, die Ausgleichszahlungen infolge Ehescheidung, die freiwilligen Einlagen sowie die Zinsen gutgeschrieben.
Der Gesamtbeitrag setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Sparbeitrag
- Risikobeitrag
- Verwaltungskostenbeitrag
Mit den Sparbeiträgen wird das individuelle Sparguthaben geäufnet.
Die Risikobeiträge werden zur Finanzierung des Sterbe-, Invaliditäts- und Langleberisikos, für die Beiträge an den Sicherheitsfonds sowie eines höheren Umwandlungssatzes verwendet. Die Risikobeiträge gehören nicht zur Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung).
Die Arbeitnehmenden und Arbeitgeber leisten insgesamt einen Verwaltungskostenbeitrag von 0.45 % des versicherten Jahreslohns. Die Verwaltungskostenbeiträge dienen der Deckung des Verwaltungsaufwands und gehören nicht zur Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung).