Eintritt / Beiträge

Überweisung der Austrittsleistung aus bisheriger beruflicher Vorsorge

Mit dem Eintritt in die Kantonale Verwaltung oder in den Dienst eines angeschlossenen Arbeitgebers erfolgt auch die Aufnahme in die Pensionskasse AR. Falls im Rahmen der beruflichen Vorsorge bereits ein Vorsorgeverhältnis bei einem früheren Arbeitgeber bestand, besteht in der Regel ein Anspruch auf eine Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung).

Das Vorsorgereglement verlangt, dass Austrittsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen und -einrichtungen, inkl. Guthaben auf Freizügigkeitskonti bzw. -depots oder Freizügigkeitspolicen, als Eintrittsleistung in die Pensionskasse AR einzubringen sind. Die Überweisung der Austrittsleistung ist durch die versicherte Person zu veranlassen.

Bitte beachten Sie diesbezüglich das Merkblatt für Neueintretende und stellen Sie dieses der bisherigen Vorsorgeeinrichtung für die Überweisung Ihrer Freizügigkeitsleistung zu. Die Bankverbindung der Pensionskasse AR lautet:
Zürcher Kantonalbank, Zürich, Konto CH58 0070 0114 9034 2076 5


Bedingungen für die Aufnahme

  • Ihre Anstellung ist unbefristet oder dauert insgesamt länger als drei Monate
    (ohne längere Unterbrüche)
  • Sie sind zwischen 18 und 65 Jahre alt
  • der Jahreslohn ist höher als CHF 22'680 (Eintrittsschwelle in die Pensionskasse)

Finanzierung und Leistungen der Pensionskasse AR beruhen auf dem Beitragsprimat

Die Gesamtbeiträge setzen sich aus Beiträgen für die Alters- und Risikoleistungen zusammen und werden bei den Versicherten und bei den Arbeitgebern gestaffelt nach Alter in Prozenten des versicherten Jahreslohnes erhoben, siehe Vorsorgepläne.

Die Altersleistungen werden aufgrund des projizierten Sparguthabens und die Risikoleistungen in % des versicherten Jahreslohnes berechnet.


Wählbare Sparpläne

Bei Eintritt werden Sie automatisch dem Sparplan Standard zugeordnet. Sie haben jedoch die Möglichkeit, zwischen drei Sparplänen (Standard, Plus, Max) zu wählen. Durch höhere persönliche Sparbeiträge können Sie Ihre anwartschaftlichen Altersleistungen verbessern. Ihre Risikobeiträge sowie die Spar- und Risikobeiträge des Arbeitgebers bleiben ungeachtet der Planwahl unverändert. Mit einem Wechsel zum Sparplan Plus oder Sparplan Max erhöhen sich auch die Maximalwerte für freiwillige Einlagen.

Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Sparplan wechseln, ist dies ausschliesslich auf den 1. Januar des Folgejahres möglich und gilt für das ganze Kalenderjahr. Eine entsprechende Mitteilung hat jeweils bis spätestens 30. November des laufenden Jahres an die Pensionskasse AR zu erfolgen. Sie finden das Formular hier.


Versicherter Jahreslohn

Der versicherte Jahreslohn bildet die Grundlage für die Berechnung aller Aufwendungen an die Pensionskasse AR. Der versicherte Jahreslohn entspricht dem AHV-Jahresbruttolohn (Jahreslohn inkl. 13. Monatslohn, ohne gelegentlich anfallende Lohnbestandteile) abzüglich Koordinationsabzug.

Der Koordinationsabzug entspricht 7/8 der maximalen AHV-Altersrente von CHF 30'240
(12-fache Monatsrente), maximal CHF 26'460 (Stand 01.01.2026). Für teilzeitbeschäftigte und teilinvalide Personen wird der Koordinationsabzug dem Grad der Beschäftigung bzw. nach Massgabe der Rentenabstufung angepasst.

Der versicherte Jahreslohn beträgt mindestens 1/8 der maximalen AHV-Altersrente von
CHF 30'240, mindestens CHF 3‘780 (Stand 01.01.2026).