Teilrevision Gesetz über die Pensionskasse AR (PKG) tritt per 1. Januar 2026 in Kraft
Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 24. März 2025 die Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse AR (PKG Rev 26) verabschiedet. Die Vorlage unterstand dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am 27. Mai 2025 unbenutzt abgelaufen. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 17. Juni 2025 beschlossen, die Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse AR auf den 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.