Entscheide der Verwaltungskommission 2025
Sitzung vom 15.12.2025
- Die Sparguthaben der Versicherten werden für das Jahr 2025 mit 6 % (BVG-Mindestzinssatz 1.25 %) verzinst.
- Der Mutationszinssatz für das Jahr 2026 beträgt 1.25 % (BVG-Mindestzinssatz 1.25 %). Dieser gilt für unterjährige Austritte und Pensionierungen vor dem 31.12.2026.
- Es erfolgt keine Anpassung der Renten an die Teuerung.
- Der Verwaltungskostenbeitrag von insgesamt 0.45 % wird für das Jahr 2026 beibehalten.
- Das Rückstellungsreglement, gültig ab 15. Dezember 2025, wurde genehmigt.
Sitzung vom 20.10.2025
Das Organisationsreglement, gültig ab 1. Januar 2026, wurden genehmigt.
Sitzung vom 23.06.2025
Das Vorsorgereglement sowie verschiedene Vorsorgepläne, gültig ab 1. Januar 2026, wurden genehmigt.
Sitzung vom 31.03.2025
Der Jahresbericht 2024 sowie die vom Experten für berufliche Vorsorge empfohlene Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2024 in der Höhe von 18.1 % der Verpflichtungen wurden genehmigt.