Stimm- und Aktionärsrechte
Die Ausübung der Stimmrechte wird in der Regel von der Verwaltung wahrgenommen.
Bei indirekten Aktienanlagen über Fonds, Anlagestiftungen oder ähnlicher Produkte (Kollektivanlagen) ist die Wahrnehmung des Stimmrechts durch uns in der Regel nicht möglich. Diese wird durch die Fondsleitung oder Anlagestiftung ausgeübt. Falls die Abgabe einer Stimmpräferenz jedoch möglich ist, nehmen wir diese wahr.