Entscheide der Verwaltungskommission 2021

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat an der Sitzung vom 13.12.2021 folgende Entscheide gefällt:

  • Die Altersguthaben der aktiven Versicherten werden aufgrund des soliden Anlageergebnisses im 2021 mit einer erwirtschafteten Rendite von rund 8.4 % mit
    4 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) verzinst.
  • Das gesamte Altersguthaben wird ab 01.01.2022 mit 1 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) verzinst.
  • Angesichts der noch nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserve kann keine Anpassung der Renten an die Teuerung erfolgen.
  • Der technische Zinssatz (Bewertungszins für die Verpflichtungen) wird aufgrund des weiterhin tiefen Zinsniveaus und der künftigen Renditeerwartungen bei 1.5 % belassen.
  • Der Verwaltungskostenbeitrag von 0.45 % zu Lasten der angeschlossenen Arbeitgeber wird für das Jahr 2022 beibehalten.
  • Das neue Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2022, wurde genehmigt.