Umwandlungssätze

Bei der Pensionierung wird das angesparte Sparguthaben in eine jährliche Altersrente umgerechnet. Für die Berechnung wird der, im Zeitpunkt der Pensionierung geltende Umwandlungssatz, mit dem angesparten Sparguthaben im Pensionierungszeitpunkt umgerechnet. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie unter 'Beispiel Rentenberechnung'.

Der Umwandlungssatz kann jederzeit von der Verwaltungskommission überprüft und angepasst werden. Bei der Bestimmung des Umwandlungssatzes wird das Alter der versicherten Person auf Jahr und Monate genau berechnet (Interpolation).


Höhe des Umwandlungssatzes zur Berechnung der Altersrente:

Rücktrittsalter
70 6.15 %
69 6.00 %
68 5.85 %
67 5.70 %
66 5.55 %
65 5.40 %
64 5.25 %
63 5.10 %
62 4.95 %
61 4.80 %
60 4.65 %
59 4.50 %
58 4.35 %