Beitragspläne

Die vertraglich angeschlossenen Arbeitgebenden können zwischen dem Beitragsplan A mit paritätischen Beiträgen oder dem Beitragsplan B mit einem Finanzierungsverhältnis von rund 58% zu Lasten der Arbeitgebenden und 42% zu Lasten der Versicherten wählen. Die Mitarbeitenden der Kantonalen Verwaltung AR, des Spitalverbundes AR sowie die Lehrkräfte der Volksschulen sind dem Beitragsplan A unterstellt.

Für jede versicherte Person wird ein Sparkonto geführt. Dem Sparkonto werden die Sparbeiträge des Arbeitnehmenden und des Arbeitgebenden, die individuellen Eintrittsleistungen (Freizügigkeitsleistungen), die Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung, die Ausgleichszahlungen infolge Ehescheidung, die freiwilligen Einlagen sowie die Zinsen gutgeschrieben.

Das Total der Sparbeiträge ist im Beitragsplan A und B identisch. Die Beitragspläne unterscheiden sich nur in Bezug auf den Anteil der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.


Beitragsplan A


Beitragsplan B


Der Gesamtbeitrag setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Risikobeitrag
  • Sparbeitrag
  • Verwaltungskostenbeitrag

Mit den Sparbeiträgen wird das individuelle Sparguthaben oder Altersguthaben geäufnet.

Die Risikobeiträge werden zur Finanzierung des Sterbe-, Invaliditäts- und Langleberisikos sowie für die Beiträge an den Sicherheitsfonds verwendet. Die Risikobeiträge gehören nicht zur Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung).

Die Arbeitgebenden leisten in beiden Beitragsplänen (A und B) einen Verwaltungskostenbeitrag von 0.45 % aller versicherten Jahreslöhne ihrer versicherten Arbeitnehmenden. Die Verwaltungskostenbeiträge dienen der Deckung des Verwaltungsaufwands und gehören nicht zur Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung).