Vorzeitige Pensionierung

Die vorzeitige Pensionierung ist ab Monatsbeginn nach Vollendung des 58. Altersjahrs möglich. Bei einer vorzeitigen Pensionierung erhalten die Versicherten ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Altersrente aus der Pensionskasse AR.

Die Höhe der jährlichen Altersrente berechnet sich durch Multiplikation des Sparguthabens mit dem Umwandlungssatz nach Anhang 4 des Vorsorgereglements.


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