Vorbezug / Verpfändung für Wohneigentum

Um den Erwerb von selbstbewohnten Wohneigentum zu realisieren, können Sie Guthaben aus der Pensionskasse verwenden. Sie haben die Möglichkeit einen Betrag (mind. CHF 20'000.00) als Vorbezug geltend zu machen oder einen Betrag / Ihren Anspruch auf Vorsorgeleistung zu verpfänden. Auf Ihrem Vorsorgeausweis unter der Rubrik "Vorbezug für Wohneigentum" ersehen Sie das Potential für den Bezug. Um einen Vorbezug bei der PKAR anzumelden, benötigen wir den Antrag für einen Vorbezug für Wohneigentum mit den auf darauf notierten Unterlagen. Die wichtigsten Auswirkungen eines Vorbezuges sind auf dem Merkblatt erläutert.


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