Unbezahlter Urlaub

Bei einem unbezahlten Urlaub bis und mit einem Monat Dauer bleibt die Versicherung unverändert in Kraft. Sie und Ihr Arbeitgeber haben die gesamten Beiträge zu entrichten. Dauert der unbezahlte Urlaub mehr als einen Monat, haben Sie ab dem zweiten Monat drei Möglichkeiten einer Weiterversicherung. Die Weiterversicherung ist auf maximal sechs Monate beschränkt.  


Variante 1: Weiterführung Vollversicherung

Die Versicherung wird unverändert weitergeführt. Sie übernehmen sowohl ihre eigenen Beiträge (Spar und Risiko) als auch die Arbeitgeberbeiträge (Spar, Risiko und Verwaltungskosten). Die Versicherungsdeckung bei Tod oder Invalidität bleibt ohne Unterbruch bestehen. Die Sparbeiträge zu Gunsten Ihres Sparguthabens werden weiter geäufnet. Die Unfallversicherung des Arbeitgebers muss weitergeführt werden (Abredeversicherung).


Variante 2: Leistungen nur Risikoversicherung

Die Versicherung wird nur für die  Vorsorgefälle Invalidität und Tod weitergeführt, während der Sparprozess ruht. Sie bauen Ihr Sparguthaben während des unbezahlten Urlaubs nicht weiter auf. Sie übernehmen sowohl Ihre eigenen Risikobeiträge als auch die Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge des Arbeitgebers. Die Unfallversicherung des Arbeitgebers muss weitergeführt werden (Abredeversicherung).


Variante 3: Verzicht auf Versicherungsdeckung

Es besteht keine Versicherungsdeckung während des unbezahlten Urlaubs. Für diese Zeit werden keine Beiträge einbezahlt. Das Sparguthaben wird nicht weiter geäufnet. Sie verzichten ausdrücklich auf eine Versicherungsdeckung und haben keinen Anspruch auf Vorsorgeleistungen der Pensionskasse AR.


Ohne eine schriftliche Verzichtserklärung wird automatisch die Risikoversicherung gemäss Variante 2 weitergeführt.

Um Ihren Arbeitgeber über Ihre gewünschte Variante zu informieren, benutzen Sie untenstehenden Link.


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