Freiwillige Einlage

Unter Umständen ist Ihr Sparguthaben geringer als der nach dem Versicherungsmodell der Pensionskasse AR berechnete Richtwert. Dies kann verschiedene Gründe haben (Beitragslücken, frühere Teilzeitbeschäftigung). Sie haben die Möglichkeit, diese Lücke oder einen Teil davon mittels in der Regel steuerlich abzugsfähigen freiwilligen Einlagen zu schliessen und damit die Alters- wie auch die Risikoleistungen Invalidität und Tod zu verbessern. Der auf dem Vorsorgeausweis aufgeführte maximale Einlagebetrag basiert auf dem aktuell versicherten Jahreslohn. Um eine freiwillige Einlage zu tätigen, benötigen wir einmalig eine Selbstdeklaration. Das Wichtigste kurz zusammengefasst, finden Sie im Merkblatt.


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