Heirat / Scheidung

Heirat

Eine Heirat bzw. eine eingetragene Partnerschaft bewirkt, dass im Falle des Todes eine Hinterlassenenrente, bzw. ein Todesfallkapital ausgerichtet wird. Die Mitteilung des Heiratsdatums, bzw. der eingetragenen Partnerschaft erfolgt durch den Arbeitgeber oder schriftlich durch den Versicherten. Aufgrund dieser Meldung wird der Stand des Vorsorgeguthabens festgehalten, welcher auf Ihrem Vorsorgeausweis ersichtlich ist.



Scheidung

Bei der Scheidung, bzw. der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, erhält grundsätzlich jeder Ehegatte/eingetragene Partner/in die Hälfte des während der Ehe/eingetragener Partnerschaft angeäufneten Freizügigkeitskapitals. Deshalb wird die Freizügigkeitsleistung bei Heirat/eingetragener Partnerschaft festgehalten und mit dem per Einleitung Scheidungverfahren/Auflösung der eingetragenen Partnerschaft vorhandenem Guthaben gegenübergestellt. Die Teilung des Guthabens wird durch das Gericht ermittelt.


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