Entscheide der Verwaltungskommission 2022

Sitzung vom 12.12.2022

  • Die Altersguthaben der aktiven Versicherten werden im 2022 mit 2 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) verzinst.
  • Das gesamte Altersguthaben wird ab 01.01.2023 mit 1 % (BVG-Mindestzinssatz 1 %) verzinst.
  • Angesichts der nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserve kann keine Anpassung der Renten an die Teuerung erfolgen.
  • Der technische Zinssatz (Bewertungszins für die Verpflichtungen) wird bei 1.5 % belassen.
  • Der Verwaltungskostenbeitrag von 0.45 % zu Lasten der angeschlossenen Arbeitgeber wird für das Jahr 2023 beibehalten.

 

Sitzung vom 07.09.2022

Die Pensionskasse AR zieht sich vollständig aus dem Hypothekargeschäft zurück. Aufgrund des limitierten Volumens und der geringen Anzahl der verbleibenden Kreditschuldner ist die administrative Führung nicht mehr gerechtfertigt. Eine professionelle Betreuung des bestehenden Portfolios kann angesichts der fehlenden Fachkenntnisse nicht mehr gewährleistet werden.

 

Sitzung vom 16.05.2022

Die Verwaltungskommission hat sich eingehend mit dem internen Kontrollsystem (IKS) beschäftigt. Sie stellt fest, dass die Dokumentation dem Risikoprofil der PKAR entspricht und ist mit dem IKS einverstanden.

 

Sitzung vom 04.04.2022

Die vom Experten für berufliche Vorsorge empfohlene Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2021 in der Höhe von 20 % der Verpflichtungen wurde genehmigt.