Neues Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2022

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat an der Sitzung vom 13. Dezember 2021 das neue Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2022, genehmigt. Neben einigen moderaten Änderungen bei der Ausrichtung eines Todesfallkapitals für Hinterlassene werden neu die Invaliditätsgrade für Neurenten dem neuen stufenlosen Rentensystem der Eidg. Invalidenversicherung (IV) angepasst.

Vorsorgereglement, gültig ab 01.01.2022