Entscheide der Verwaltungskommission 2023

Sitzung vom 18.12.2023

Die Sparguthaben der Versicherten werden für das Jahr 2023 mit 1.5 % (BVG-Mindestzinssatz 1.0 %) verzinst.

Der Mutationszinssatz für das Jahr 2024 beträgt 1.25 % (BVG-Mindestzinssatz 1.25 %). Dieser gilt für unterjährige Austritte und Pensionierungen vor dem 31.12.2024.

Angesichts der nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserve kann keine Anpassung der Renten an die Teuerung erfolgen.

Der technische Zinssatz (Bewertungszins für die Verpflichtungen) wird bei 1.5 % belassen.

Der Verwaltungskostenbeitrag von 0.45 % zu Lasten der angeschlossenen Arbeitgebenden wird für das Jahr 2024 beibehalten.

Genehmigung Vorsorgereglement, gültig ab 01.01.2024.

Genehmigung neues Leitbild Nachhaltigkeit und Anlagereglement, gültig ab 01.01.2024.

 

Sitzung vom 06.09.2023

Das angepasste Teilliquidationsreglement, gültig ab 06.09.2023, wurde von der Verwaltungskommission erlassen und der Aufsichtsbehörde zur Prüfung eingereicht. Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, St. Gallen hat mit Verfügung vom 29.09.2023 das Teilliquidationsreglement genehmigt.

 

Sitzung vom 03.04.2023

Der Jahresbericht 2022 sowie die vom Experten für berufliche Vorsorge empfohlene Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2022 in der Höhe von 17 % der Verpflichtungen wurden genehmigt.