Aktuelles

Ergebnis Ersatzwahl im Wahlkreis 2 (Spitalverbund AR) für die Vertretung der Arbeitnehmenden in der Verwaltungskommission der Pensionskasse AR

Die stimmberechtigten Arbeitnehmenden des Wahlkreises 2 wurden aufgefordert, bis am 22.01.2024 Kandidaten für die Ersatzwahl für die verbleibende Amtszeit bis 31.05.2024 zu bezeichnen. Es erfolgte eine stille Wahl.

Aufgrund der Ausgangslage ist Frau Jana Schmid als Vertreterin der Arbeitnehmenden des Wahlkreises 2 gewählt und wird per sofort die Nachfolge von Daniel Kaufmann antreten, welcher infolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Spitalverbund AR per 31.01.2024 aus der Verwaltungskommission ausgeschieden ist. Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR gratuliert Jana Schmid herzlich zur Wahl und wünscht ihr eine erfolgreiche Amtsdauer.

Ersatzwahl der Arbeitnehmendenvertretung der paritätischen Verwaltungskommission im Wahlkreis 2

Geschätzte wahlberechtigte Angestellte des Spitalverbundes AR

Mit Schreiben vom 20. Dezember 2023 haben Sie die Zugangsdaten für die Einreichung des Wahlvorschlages auf der Online-Nominierungsplattform der POLYAS erhalten. Um eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen, folgen Sie bitte nachstehendem Link:

Zugang zur Abstimmung

Nach erfolgreicher Anmeldung mit den von uns im Schreiben zugestellten Zugangsdaten werden Sie automatisch Schritt für Schritt durch den Wahlvorschlagsprozess geführt. Haben Sie Fragen oder Probleme bei der Nominierung?

Frau Sandra Koch (sandra.koch@pkar.ch, +41 71 353 67 07) steht Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Wahlreglement der Pensionskasse AR, gültig ab 01.12.2020

Verzinsung der Sparguthaben für das Jahr 2023 mit 1.5 %

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 18.12.2023 beschlossen, die Sparguthaben der Versicherten für das Jahr 2023 mit 1.5 % (BVG-Mindestzinssatz 1.0 %) zu verzinsen.

Mit der erneuten Mehrverzinsung für das vergangene Geschäftsjahr soll der Ungleichbehandlung zwischen den Versicherten und Rentenbeziehenden in den letzten Jahren Rechnung getragen werden.

Neues Vorsorgereglement, gültig ab 01.01.2024

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 18.12.2023 das neue Vorsorgereglement, gültig ab 01.01.2024, genehmigt. Es beinhaltet u.a. die Umsetzung der AHV-Revision 21. Eine separate Übersicht über die wichtigsten Änderungen wird zusammen mit dem aktuellen Vorsorgeausweis Anfangs Februar 2024 verschickt. Das neue Vorsorgereglement wird Anfangs Januar 2024 auf unserer Website unter "Publikationen / Rechtsgrundlagen und Reglemente" aufgeschaltet.

Entscheide der Verwaltungskommission 2023

Sitzung vom 18.12.2023

Die Sparguthaben der Versicherten werden für das Jahr 2023 mit 1.5 % (BVG-Mindestzinssatz 1.0 %) verzinst.

Der Mutationszinssatz für das Jahr 2024 beträgt 1.25 % (BVG-Mindestzinssatz 1.25 %). Dieser gilt für unterjährige Austritte und Pensionierungen vor dem 31.12.2024.

Angesichts der nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserve kann keine Anpassung der Renten an die Teuerung erfolgen.

Der technische Zinssatz (Bewertungszins für die Verpflichtungen) wird bei 1.5 % belassen.

Der Verwaltungskostenbeitrag von 0.45 % zu Lasten der angeschlossenen Arbeitgebenden wird für das Jahr 2024 beibehalten.

Genehmigung Vorsorgereglement, gültig ab 01.01.2024.

Genehmigung neues Leitbild Nachhaltigkeit und Anlagereglement, gültig ab 01.01.2024.

 

Sitzung vom 06.09.2023

Das angepasste Teilliquidationsreglement, gültig ab 06.09.2023, wurde von der Verwaltungskommission erlassen und der Aufsichtsbehörde zur Prüfung eingereicht. Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, St. Gallen hat mit Verfügung vom 29.09.2023 das Teilliquidationsreglement genehmigt.

 

Sitzung vom 03.04.2023

Der Jahresbericht 2022 sowie die vom Experten für berufliche Vorsorge empfohlene Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2022 in der Höhe von 17 % der Verpflichtungen wurden genehmigt.

Anpassungen Leitbild Nachhaltigkeit

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 18.12.2023 das neue Leitbild Nachhaltigkeit genehmigt. Das neue Leitbild Nachhaltigkeit wird bis Ende Januar 2024 auf unserer Website aufgeschaltet.

Warnung: Online-Anlagenbetrug!

Leider häufen sich zurzeit Anzeigen von Personen, die Online-Anlagebetrügern zum Opfer fallen. Anlegerinnen und Anlegern werden im Internet oder per E-Mail unrealistische Renditen versprochen. 

Prüfen Sie deshalb genau, wem Sie Ihr Vermögen anvertrauen. Wenn Sie Kapital von der Pensionskasse anlegen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) und der Polizei zu studieren. Sie zeigt Ihnen auf, wie Sie sich vor Anlagebetrügern schützen.

Neuer Präsident der Verwaltungskommission und Vorsitzender des Anlageausschusses gewählt

  • Die Verwaltungskommission konstituiert sich selbst und hat an der Sitzung vom 15.06.2023 Regierungsrat und Finanzdirektor Hansueli Reutegger für die Amtsdauer bis 2025 als neuen Präsidenten gewählt. Der Finanzdirektor gehört der Verwaltungskommission als Vertreter der Arbeitgebenden von Amtes wegen an. Vizepräsident bleibt weiterhin Paul-Otto Lutz als Vertreter der Arbeitnehmenden. Der Stichentscheid liegt für das Amtsjahr Juni 2023 bis Mai 2024 bei der Arbeitnehmendenseite, beim Vizepräsidenten Paul-Otto Lutz.
  • Die Verwaltungskommission hat an der Sitzung auch den neuen Vertreter der Arbeitgebenden im Anlageausschuss gewählt. Der Anlageausschuss konstituiert sich ebenfalls selbst und hat Regierungsrat und Finanzdirektor Hansueli Reutegger als neuen Vorsitzenden gewählt.

Ergebnisse PACTA-Klimatest 2022

Die Schweiz und ihr Finanzmarkt haben sich zum Übergang zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 verpflichtet, um die Ziele aus dem Klimaübereinkommen von Paris zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C zu erreichen und ihre Bemühungen zur Begrenzung auf 1,5°C fortzusetzen. Der PACTA-Klimatest 2022 liefert vergleichbare Daten über die Fortschritte des Schweizer Finanzmarktes und der einzelnen teilnehmenden Finanzinstitute im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele. Die PKAR wurde vom BAFU mit Unterstützung der Verbände zum Klimatest eingeladen, um seine Finanzportfolios freiwillig untersuchen zu lassen. Der PACTA-Klimatest kombiniert eine quantitative Bewertung von Portfolios aus globalen börsennotierten Aktien und Unternehmensanleihen sowie von Schweizer Immobilienportfolios mit einer qualitativen Bewertung weiterer Klimamassnahmen. Insgesamt haben 133 Finanzinstitute teilgenommen, 74 davon waren Peers (d. h. Teilnehmer aus dem gleichen Finanzsektor also Pensionskassen, Versicherungen, Banken oder Vermögensverwalter).

Der Bereich Immobilien ermöglicht es, die Übereinstimmung des Immobilienportfolios  der PKAR (selbst verwaltete Immobilien) mit dem Klimaziel des Schweizer Gebäudesektors, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu messen. Der PACTA-Test bewertet daher die CO2-Emissionen der Immobilienanlagen.

Zusammenfassung PACTA Ergebnisse

 

Klimarating "HELLGRÜN" durch die Klima-Allianz-Schweiz

- Gemäss den der Klima-Allianz offengelegten Informationen hat die PKAR ihr Wertschriftenportfolio nunmehr entsprechend den Kriterien für “Hellgrün” der Klima-Allianz dekarbonisiert.

- Mit dem neu eingebauten Mechanismus der tiefgreifenden ESG- und Klima-Integration bei drei Viertel der Aktien und bei den Obligationen Ausland sowie mit Green Impact Investing in erneuerbare Energien ist in Kombination mit ihrem Investor’s Engagement ein erhebliches Potenzial für eine weiter fortschreitende Dekarbonisierung verbunden, die nach heutigem Stand als in Linie mit dem 1.5°C Klimaziel des Pariser Abkommens des Pariser Klimaabkommens betrachtet werden kann.

- Die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitspolitik sollte einen Dekarbonisierungspfad des Portfolios mit Netto-Null spätestens 2050 ergeben, beruhend auf Zwischenzielen in Linie mit der aktuell fortgeschrittensten Roadmap, dem Target Setting Protocol der UN- convened Net Zero Asset Owners Alliance.

- Die bereits erzielten Erfolge und die eingebauten Dekarbonisierungsmechanismen bei den Aktien und Obligationen lassen einen entsprechenden Dekarbonisierungspfad 2050 als gut machbar erscheinen.

- Damit das Ziel, die Klimaerwärmung auf 1, 5°C zu begrenzen, so schnell wie möglich eingehalten werden kann, ist bis 2025 eine Reduktion um mindestens 22%, besser noch 32%, gegenüber 2020 erforderlich, und bis 2030 eine Senkung um 49%, besser noch 65%. Diese Reduktionsziele des Target Setting Protocol der UN convened Net Zero Asset Owners Alliance sind absolut und beziehen sich auf die eigenen finanzierten CO2eq-Emissionen im Jahr 2020. Sie sollten nicht im Vergleich zum globalen Referenzmarkt festgelegt werden. Der üblicherweise hohe Anteil an inländischen, weniger CO2eq- intensiven Investitionen sollte nicht dazu benutzt werden, vergleichsweise schwache Dekarbonisierungsmaßnahmen zu rechtfertigen.

- Gemäss dem Target Setting Protocol der UN convened Net Zero Asset Owners Alliance ist ebenfalls das Hochfahren des “Impact Investing” (Climate Solution Investment/Financing Transition Investments) empfohlen.

 

Vollständiger Bericht Klima-Allianz Schweiz

 

Jahresbericht 2022

Der Jahresbericht 2022 ist ab sofort verfügbar. Sie können den Jahresbericht bequem herunterladen.

Versichertenportal PKAR

Versichertenportal PKAR (PK-Cockpit) 

Versicherte haben ab sofort die Möglichkeit online auf Ihre Versichertendaten und persönlichen Dokumente zuzugreifen. Das Versichertenportal bietet zudem integrierte Simulationsmöglichkeiten an, womit sie die aktuelle Vorsorgesituation einschätzen und planen können.

Das Schreiben mit den Registrierungsformalitäten ist anfangs März 2023 per Post versendet worden.

Den Direktzugang und eine Kurzanleitung zum Versichertenportal finden Sie im Header.

Bei Fragen steht das Team der Pensionskasse AR gerne zur Verfügung.

Aktuelles über die Pensionskasse AR

Die Versicherten der Pensionskasse AR werden im Februar 2023 mit einem Schreiben bedient, in welchem der Vorsorgeausweis per 1.1.2023, sowie "Aktuelles über die Pensionskasse" zu finden sind.

Bei Fragen hierzu steht Ihnen das Team der Pensionskasse AR gerne zur Verfügung.

Aktuelles über die Pensionskasse

Entscheide der Verwaltungskommission 2022

Sitzung vom 12.12.2022

Die Altersguthaben der aktiven Versicherten werden im 2022 mit 2.0 % (BVG-Mindestzinssatz 1.0 %) verzinst.

Das gesamte Altersguthaben wird ab 01.01.2023 mit 1.0 % (BVG-Mindestzinssatz 1.0 %) verzinst.

Angesichts der nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserve kann keine Anpassung der Renten an die Teuerung erfolgen.

Der technische Zinssatz (Bewertungszins für die Verpflichtungen) wird bei 1.5 % belassen.

Der Verwaltungskostenbeitrag von 0.45 % zu Lasten der angeschlossenen Arbeitgeber wird für das Jahr 2023 beibehalten.

 

Sitzung vom 07.09.2022

Die Pensionskasse AR zieht sich vollständig aus dem Hypothekargeschäft zurück. Aufgrund des limitierten Volumens und der geringen Anzahl der verbleibenden Kreditschuldner ist die administrative Führung nicht mehr gerechtfertigt. Eine professionelle Betreuung des bestehenden Portfolios kann angesichts der fehlenden Fachkenntnisse nicht mehr gewährleistet werden.

 

Sitzung vom 16.05.2022

Die Verwaltungskommission hat sich eingehend mit dem internen Kontrollsystem (IKS) beschäftigt. Sie stellt fest, dass die Dokumentation dem Risikoprofil der PKAR entspricht und ist mit dem IKS einverstanden.

 

Sitzung vom 04.04.2022

Die vom Experten für berufliche Vorsorge empfohlene Zielgrösse der Wertschwankungsreserve per 31.12.2021 in der Höhe von 20 % der Verpflichtungen wurde genehmigt.

 

Verzinsung der Sparguthaben im Jahr 2022 mit 2 %

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 12.12.2022 beschlossen, die Sparguthaben der aktiven Versicherten für das Geschäftsjahr 2022 mit 2.0 % (BVG-Mindestzinssatz 1.0 %) zu verzinsen.

Mit der erneuten Mehrverzinsung für das vergangene Geschäftsjahr sollen die aktiven Versicherten, welche von der Umwandlungssatzsenkung bis 2023 betroffen sind, wiederum direkt profitieren. Zudem wird der Ungleichbehandlung zwischen den aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden in den letzten Jahren Rechnung getragen.

Jahresbericht 2021

Der Jahresbericht 2021 ist ab sofort verfügbar.

Sie können den Jahresbericht bequem herunterladen. Wenn Sie den Jahresbericht 2021 in gedruckter Form wünschen, nehmen wir gerne Ihre Bestellung unter 071 353 67 08 entgegen.

Aktuelles über die PKAR / Übersicht wichtigste Änderungen im Vorsorgereglement

Die Versicherten der Pensionskasse AR werden im Februar 2022 mit einem Schreiben bedient, in welchem der Vorsorgeausweis per 1.1.2022, sowie "Aktuelles aus der Pensionskasse" und die "Wichtigsten Änderungen zum Vorsorgereglement gültig ab 1.1.2022" zu finden sind.

Bei Fragen hierzu steht Ihnen das Team der Pensionskasse AR gerne zur Verfügung.

Aktuelles über die Pensionskasse

Übersicht wichtigste Änderungen im Vorsorgereglement

 

Neues Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2022

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat an der Sitzung vom 13.12.2021 das neue Vorsorgereglement, gültig ab 1.  Januar 2022, genehmigt. Neben einigen moderaten Änderungen bei der Ausrichtung eines Todesfallkapitals für Hinterlassene werden neu die Invaliditätsgrade für Neurenten dem neuen stufenlosen Rentensystem der Eidg. Invalidenversicherung (IV) angepasst.

Vorsorgereglement, gültig ab 01.01.2022

 

Verzinsung der Sparguthaben im Jahr 2021 mit 4.0 %

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 13.12.2021 beschlossen, die Sparguthaben der aktiven Versicherten für das Geschäftsjahr 2021 mit 4.0 % (BVG-Mindestzinssatz 1.0 %) zu verzinsen. Damit sollen die Versicherten am sehr guten Anlageergebnis im vergangenen Jahr partizipieren, in dem die Pensionskasse AR eine solide Rendite von rund 8.4 % (Stand 30.11.2021) erwirtschaftet hat.

Mit der erneuten Mehrverzinsung für das vergangene Geschäftsjahr sollen die aktiven Versicherten, welche von der Umwandlungssatzsenkung bis 2023 betroffen sind, wiederum direkt profitieren. Zudem wird der Ungleichbehandlung zwischen den aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden in den letzten zehn Jahren Rechnung getragen.

Entscheide der Verwaltungskommission vom 13.12.2021

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat an der Sitzung vom 13.12.2021 folgende Entscheide gefällt:

• Die Altersguthaben der aktiven Versicherten werden aufgrund des soliden Anlageergebnisses im 2021 mit einer erwirtschafteten Rendite von rund 8.4 % mit
4.0 % (BVG-Mindestzinssatz 1.0 %) verzinst.

• Das gesamte Altersguthaben wird ab 01.01.2022 mit 1.0 % (BVG-Mindestzinssatz 1.0 %) verzinst.

• Angesichts der noch nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserve kann keine Anpassung der Renten an die Teuerung erfolgen.

• Der technische Zinssatz (Bewertungszins für die Verpflichtungen) wird aufgrund des weiterhin tiefen Zinsniveaus und der künftigen Renditeerwartungen bei 1.5 % belassen.

• Der Verwaltungskostenbeitrag von 0.45 % zu Lasten der angeschlossenen Arbeitgeber wird für das Jahr 2022 beibehalten.

• Das neue Vorsorgereglement, gültig ab 01.01.2022, wurde genehmigt.

Klimarating „ORANGE“ durch die Klima-Allianz Schweiz

  • Mit ihren Grundsätzen zur Nachhaltigkeit, ihren ersten Schritten bei der Dekarbonisierung der Obligationen und im Green Impact Investing in erneuerbare Energien, sowie mit ihrem begonnenen Engagement, das auch das Feld der fossilen Energien einschliesst, hat die PKAR einen guten Anfang gemacht.
  • Mit ihren konkret umrissenen Absichten, bei drei Viertel der Auslandaktien auf einen Fonds umzustellen, der nach dem „Best-in-Class“ Ansatz (Selektion der besten Unternehmen pro Industriesektor) konstruiert ist, sowie die Anteile des bereits eingeführten bestmöglich nachhaltigen Fonds bei den Obligationen Ausland weiter zu erhöhen, ist die PKAR auf dem richtigen Weg zu einem Paris-kompatiblen Pfad zur Dekarbonisierung des Portfolios.
  • Sobald fundierte ESG- und CO2-Daten vorliegen – oder nachvollziehbare CO2-Schätzwerte – die eine substanzielle, bereits getätigte Paris kompatible Reduktion der Wertschriftenportfolien aufzeigen oder ableiten lassen, und ein Dekarbonisierungspfad in Linie mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens gemäss den Klima-Allianz-Kriterien erkennbar ist, wird die Klima-Allianz die Einstufung auf GRÜN wechseln.

Wahlergebnis im Wahlkreis 2 (Spitalverbund AR) und Wahlkreis 3 (Kantonale Verwaltung AR) für die Vertretung der Arbeitnehmenden in der Verwaltungskommission der Pensionskasse AR

Nachdem die Frist für die Eingabe der Stimme im Onlineabstimmungstool betreffend die Neuwahlen der Arbeitnehmervertretung in den Wahlkreisen 2 und 3 am 26. April 2021 abgelaufen ist, wurde am 30. April 2021 die Auswertung der abgegebenen Stimmen durch das Wahlbüro der Pensionskasse AR vorgenommen. Dabei sieht die Ausgangslage wie folgt aus:

Wahlkreis 2 (Spitalverbund AR)
Herr Samuel Gantenbein wird mit 59 Stimmen Nachfolger von Stephan Mock, welcher infolge seiner bevorstehenden Pensionierung zurückgetreten ist. Herr Gantenbein konnte sich gegen seinen Mitkandidaten, Herr Daniel Kaufmann, welcher 27 Stimmen erhalten hat, durchsetzen.

Wahlkreis 3 (Kantonale Verwaltung AR)
Herr Paul-Otto Lutz hat 115 gültige Stimmen erhalten und für Herrn Roman Scherrer wurden 78 gültige Stimmen abgegeben. Somit gilt Herr Paul-Otto Lutz als wiedergewählt.

Die Verwaltungskommission gratuliert den Neu- sowie Wiedergewählten Kandidaten und wünscht eine angenehme und erfolgreiche Amtsdauer, welche per 1. Juni 2021 beginnt. Die definitive Zusammensetzung der gesamten Verwaltungskommission der Pensionskasse AR wird im Juni 2021 bekannt gegeben.

Online Stimmabgabe paritätische Verwaltungskommission, Amtsdauer 2021 – 2025

Geschätzte Wahlberechtigte der Arbeitnehmervertretung der Wahlkreise 2 und 3

Mit Schreiben vom 29. März 2021 haben Sie die Zugangsdaten für das Online-Voting der Polyas sowie eine Aufstellung der gültigen Wahlvorschläge, welche bis 8. März 2021 eingereicht werden konnten, erhalten.

Um für den von Ihnen favorisierten Kandidaten zu stimmen, folgen Sie dem für Sie entsprechenden Link:

Abstimmung im Wahlkreis 2 – Angestellte des Spitalverbundes AR

Abstimmung im Wahlkreis 3 – Angestellte der Kantonalen Verwaltung und deren Betriebe

Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie automatisch Schritt für Schritt durch den Wahlprozess geführt. Die Stimmabgabe erfolgt völlig anonym.

Bei Fragen oder Problemen bei der Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Koch, sandra.koch@pkar.ch oder +41 71 353 67 07.

Neues Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2021

Eine von der Verwaltungskommission einberufene Arbeitsgruppe befasst sich mit der Weiterentwicklung der Pensionskasse AR. Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat an der Sitzung vom 16. Dezember 2020 das neue Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2021, welches u.a. Leistungsverbesserungen und die Umsetzung der EL-Reform 2021 (freiwillige Weiterversicherung bei Entlassung nach Alter 58) vorsieht, genehmigt. Die Arbeitsgruppe wird sich ab 2021 auch mit einer Revision des Gesetzes über die Pensionskasse AR (PKG) befassen. Es werden weitere Flexibilisierungen geprüft.

Bestätigungs- und Neuwahlen der Mitglieder der paritätischen Verwaltungskommission

Im April 2021 werden turnusgemäss die Bestätigungs- bzw. Neuwahlen der Mitglieder der paritätischen Verwaltungskommission stattfinden. Auftragsgemäss hat die Verwaltungskommission ein Wahlreglement erlassen, welches die Wahl der je vier Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen regelt.

Bis zum 8. März 2021 (Poststempel) können von den Versicherten der Wahlkreise 2, 3 und 4 dem Wahlbüro Wahlvorschläge eingereicht werden. Die amtierenden Arbeitnehmervertreter Herr Paul-Otto Lutz (Wahlkreis 3) und Herr Felix Krucker (Wahlkreis 4) gelten als vorgeschlagen, da sie nicht auf eine Wiederwahl verzichten. Herr Stefan Mock (Wahlkreis 2) stellt sich aufgrund seiner bevorstehenden Pensionierung nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung.

Hiermit ersucht die Verwaltungskommission die Versicherten aus dem Wahlkreis 2 Vorschläge für die Wahl eines neuen Arbeitnehmervertreters oder einer Arbeitnehmervertreterin bei der Präsidentin des Wahlbüros einzureichen. Sodann möchte die Verwaltungskommission die Versicherten aus den Wahlkreisen 3 und 4 darauf aufmerksam machen, dass sie eine andere im Sinne des Wahlreglements wählbare Person vorschlagen können, falls sie es nicht zu einer stillen Wiederwahl des derzeitigen Amtsinhabers resp. der derzeitigen Amtsinhaberin kommen lassen möchten.

Ende März 2021 werden den Wahlberechtigten die Zugangsdaten zur Onlinewahlplattform zugestellt, sofern es im jeweiligen Wahlkreis aufgrund des Vorliegens von mehr als einem gültigen Wahlvorschlag zu einer Wahl kommt.

Verzinsung der Sparguthaben im Jahr 2020 erneut mit 2.0 %

Die Verwaltungskommission der Pensionskasse AR hat am 16. Dezember 2020 beschlossen, die Sparguthaben der aktiven Versicherten für das Geschäftsjahr 2020 erneut mit 2.0 Prozent (BVG-Mindestzinssatz 1.0 Prozent) zu verzinsen. Damit sollen die Versicherten vom bisher guten Anlageergebnis im laufenden Jahr 2020 profitieren, in dem die Pensionskasse AR bis 30. November 2020 trotz des Einbruches der Finanzmärkte im Frühjahr eine solide Rendite von rund 3.4 Prozent erwirtschaftet hat. Der geschätzte Deckungsgrad liegt per Ende November 2020 bei ca. 115.5 Prozent.

Mit der erneuten Mehrverzinsung im Jahr 2020 sollen die aktiven Versicherten, welche von der Umwandlungssatzsenkung bis 2023 betroffen sind, wiederum direkt profitieren. Zudem wird der Ungleichbehandlung zwischen den aktiven Versicherten und Rentnern in den letzten zehn Jahren Rechnung getragen.